Baumgutachten
Als Baumeigentümer der Verkehrssicherungspflicht nachkommen
Der Begriff der Verkehrssicherungspflicht ist von der Rechtsprechung entwickelt worden als Teilaspekt der allgemeinen Deliktshaftung gemäß § 823 BGB bzw., soweit die Verkehrssicherungspflicht hoheitlich wahrzunehmen ist, auch der Amtshaftung nach § 839 BGB. Danach hat jeder, der einen Verkehr eröffnet, Gefahrenquellen schafft oder für sie verantwortlich ist, notwendige Schutzvorkehrungen gegen die daraus für Dritte resultierenden Risiken zu treffen.
Richtungsweisend für den Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen ist das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.01.1965. Die Kernsätze dieser Entscheidung wurden in späteren Urteilen fortentwickelt und ausdifferenziert, sind aber nach wie vor gültig.
Verkehrssicherungspflicht für Bäume kurz und einfach erklärt
Beispiel
Ein grün vitaler Baum kann komplett oder in Teilen versagen oder umstürzen, wenn die Verankerung des Baumes im Boden nicht mehr stimmt oder wesentliche Fäulebereiche bestehen. Dann stimmt die Statik des Baumes durch die Defekte nicht mehr, weil aber die Saftleitbahnen noch intakt sind, ist er grün, und kann grün versagen.
Kommt zusätzlich ein Sturm dazu, ist das nicht von vornherein höhere Gewalt. Im eingetretenen Schadensfall ist dann gutachterlich zu prüfen, ob eine Vorhersehbarkeit bestand oder nicht.
Damit für den Baumeigentümer keine Zweifel bestehen, ob seine Bäume ausreichend stand- und bruchsicher sind, sollten diese in regelmäßigen Abständen fachkundig kontrolliert werden. Hierzu biete ich Ihnen meine Hilfe an: ich kontrolliere Bäume einschließlich Naturdenkmäler und prüfe diese eingehend (eingehende Untersuchung von Bäumen) mit Hilfe von Untersuchungsgeräten, erstelle Baumkataster und fachlich fundierte Gutachten inklusive artenschutzrechtlicher Gutachten. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Darüber hinaus können Sie mich mit der Wert- und Schadensermittlung von Bäumen und Gehölzen und der ökologischen Baubegleitung beauftragen.
Visuelle Kontrolle von Bäumen
Die Sichtkontrolle ist die Grundlage der Baumbeurteilung nach VTA oder FLL im Hinblick auf die Regelkontrolle von Bäumen.
Für die Erfassung und Kontrolle Ihrer Bäume, ob nur einige wenige auf Ihrem kleinen Anwesen oder eine Vielzahl von Bäumen in Ihrer Verwaltung, Gemeinde oder Parkanlage, entwickle ich gern individuell zugeschnittene Lösungen.
Mit einem Baumkataster Verkehrssicherheit dokumentieren
Eine Möglichkeit zur Dokumentation der Verkehrssicherheit stellt das Baumkataster dar.
Der Aufbau eines Baumkatasters erfolgt nach rechtlichen Grundlagen, lässt aber in der Struktur, zugeschnitten für den jeweiligen Auftraggeber, viele Varianten zu.
Weiterführende Informationen
Die Baumkontrolle erfolgt fachlich qualifiziert, visuell nach der VTA – Methode (Visual Tree Assessment) oder nach den aktuellen Richtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau).
Im Baumkataster werden
- Baumnummern vergeben,
- die Grunddaten der Bäume aufgenommen,
- Zustandsdaten nach Krone, Stamm, Stammfuß und Wurzel beschrieben,
- die Vitalität nach Roloff eingeschätzt sowie
- im Anschluss eine klare Aussage zur Verkehrssicherheit getroffen,
- darauf aufbauend Maßnahmen und Empfehlungen notwendiger Baumpflege priorisiert aufgezeigt.
Für die Verwaltung größerer Baumbestände bietet sich diese lückenlose Dokumentation in komplett digitaler Form an. Damit können Aufzeichnungen über Jahre archiviert werden, die neuesten Zustandsermittlungen sind in der Maßnahmenbearbeitung, unter anderem auch für Angebotseinholungen sowie Ausschreibungen, filterbar. Neben der Anbringung von fortlaufenden Baumnummern ist auch die Möglichkeit der Erstellung digitaler Karten gegeben. Hierzu arbeite ich mit unterschiedlichen GPS-Systemen.
Eingehende Untersuchung von Bäumen
Die eingehende Untersuchung von Bäumen bildet das Herzstück des Sachverständigenbüros Lux.
Oft genügt eine visuelle Baumkontrolle für eine klare Aussage zur Verkehrssicherheit nicht. Aus fachlich rechtlicher Sicht wird eine eingehende Untersuchung nötig.
Weiterführende Informationen
Hierzu erforderlich ist
- das gesamte Spektrum des Fachwissens um den Baum,
- verbunden mit dem richtigen Einsatz und der Wahl des jeweiligen Untersuchungsgerätes (Bohrwiderstandsmessung (RESI) – Schalltomograph – Fraktometer II) sowie
- die Auswertung der Messergebnisse.
Meine ganz persönliche Devise lautet: „Immer untersuche ich, ein Mensch, den Baum, fühle mich ein in die Körpersprache der Bäume und bewerte vorliegende Defektsymptome. Die Messgeräte helfen, ersetzen aber nicht nötiges Fachwissen.“
Im Ergebnis eingehender Untersuchungen entstehen vollständige Gutachten.
Diese sind sowohl fachlich ausführlich, als auch nachvollziehbar aufgebaut
- Messergebnisse werden ausgewertet und veröffentlicht.
- Aussagen zur Stand-, Bruch- und Verkehrssicherheit werden klar begründet und dokumentiert.
- Maßnahmepläne für die weitere Erhaltungsmöglichkeit werden erstellt.
- Fotos dokumentieren die zum Zeitpunkt der Untersuchung vorgefundenen Gegebenheiten.
Meine Gutachten können als Vorlage dienen
- für nötige Anträge bei den Behörden,
- zur Vorlage für Versicherungen und
- im Ernstfall vor Gericht. Hier kann die Nachvollziehbarkeit der Dokumentation Hilfe leisten.
Nehmen Sie mit mir Kontakt dazu auf.
Entsprechend verschiedener Anforderungen an die Gutachten aus fachlicher und rechtlicher Sicht, unterschiedlicher Defektsymptome an den Bäumen oder auch der zusätzlich unterschiedlichen Veranschaulichungsmöglichkeiten, kommen entsprechende Messgeräte zum Einsatz, zum Beispiel: Bohrwiderstandsmessung (RESI) – Schalltomograph – Fraktometer II.
Naturdenkmale-Baumbegutachtung
Die Untersuchung von Naturdenkmalen ist für mich immer etwas „Besonderes“. Es ist ein Spezialgebiet, das sich im Laufe meiner Tätigkeit herauskristallisiert hat. Für die bemerkenswerten, einzigartigen Altbäume bin ich auch gern bundesweit unterwegs und setze mich intensiv, mit vollem Respekt und mit einer auf den Baum bezogenen Herangehensweise auseinander. Dieser liegen folgende Gedanken zugrunde: „Der Baum ist um ein Vielfaches älter als wir je werden. Und wir wollen über diesen Baum berichten? Die gelernte und empfundene Körpersprache der Bäume lässt es zu, genau dies umzudrehen – lassen wir den Baum seine Lebensgeschichte uns erzählen – und das geht!“.
Weiterführende Informationen
Naturdenkmal mit langer Lebensgeschichte
Wenn ich intensiv die Körpersprache des Baumes beobachte, kann ich sie lesen. Zum Beispiel durch
- die Vielfalt der Rindenmuster an Stamm und Ästen,
- sichtbare Defektsymptome,
- Hohlstellen,
- Risse und Astbrüche,
- versagte Kronenteile und wiederum Defektausgleiche sowie
- zusätzliche Untersuchungen und Analysen des Holzes.
All dies gibt mir Aussagen über das erlebte Leben des Altbaumes.
Der Baum erzählt mir über frühere Konkurrenten, die neben ihm standen und einen Verdrängungswuchs hervorriefen, dann irgendwann vor ihm gefällt wurden oder versagten, er erzählt mir über Unwetter mit Astbrüchen und Blitzeinschlag, über kämpfenden Defektausgleich mit dem Anbau zusätzlicher Jahresringe und verstärkt angebautem Stützholz in manchen Astgabeln. Er erzählt mir vom Pilz – mit dem er in Symbiose lebt oder der holzzerstörend wirkt. Die Holzanatomie in der Untersuchung kann mir zusätzlich helfen, Jahresringe zu interpretieren und Trocken- oder Dürrejahre in seiner Geschichte aufzeigen.
Einen Altbaum untersuchen, stützen, ankern, sichern
Solch einen „Alten Kumpel“ zu untersuchen und ihm bestenfalls zu helfen, im Optimum mich zu überleben, ist eines meiner großen Anliegen. Parallel zur Begutachtung von Bäumen habe ich 26 Jahre praktische Baumpflege mit Erfolg betrieben und einige total verrückte statische Hilfen, Stützen, Anker und Seilsicherungen auf dem Zeichenblatt entworfen, mit Ingenieuren und Schlossern statisch berechnet und erfolgreich eingebaut.
Möchten Sie ein Naturdenkmal begutachten lassen, nehmen Sie mit mir Kontakt auf – bundesweit!
Artenschutzrechtliche Gutachten
Heute werden artenschutzrechtliche Gutachten bei notwendigen Reduzierungen oder Fällungen im Zuge der Verkehrssicherungspflicht während der Vegetationsperiode von den Naturschutzbehörden gefordert.
Bei der artenschutzrechtlichen Kontrolle untersuche ich Habitatstrukturen, zum Beispiel auf ihre aktive Nutzung.
Weiterführende Informationen
Es hat nahezu Jahrzehnte gedauert, bis der Artenschutz Akzeptanz erfuhr.
Dennoch ist es schwierig, einen gesunden Kompromiss zu finden, zwischen dem vom Menschen gemachten Gesetz der Verkehrssicherungspflicht für Bäume u n d dem Erhalten des natürlichen Lebensraumes vieler Tiere, die den Baum nutzen und die durch das Bundesnaturschutzgesetz einen besonderen Schutz erfahren.
Zum Beispiel
- Vögel brüten in Hohlräumen und benötigen Ruheplätze.
- Käfer, nicht selten bei Altbäumen und auf der roten Liste stehend, verbringen das gesamte Larvenstadium über Jahre im Baum.
- Wespen, Wildbienen und Hornissen bevorzugen Hohlräume in Bäumen sowie fortgeschrittene Fäuleabschnitte.
- Fledermäuse, Eichhörnchen und viele andere bewohnen Baumhöhlen.
Artenschutz oder Verkehrssicherheit?
Als Sachverständiger für Artenschutz in der Baumpflege und Baumkontrolle erstelle ich Gutachten, die beschreiben, wie es um den jeweils aktuellen Lebensraum Tier im Baum steht und finde Lösungen für die bestehenden Konfliktpotentiale. Haben Sie Handlungsbedarf, kontaktieren Sie mich!
Wert- und Schadensermittlung von Bäumen und Gehölzen mit Sachwertverfahren der Methode Koch
Das Sachwertverfahren der Methode Koch wende ich in vielen Bereichen an, zum Beispiel bei der Wertberechnung eines Baumes oder beim Entzug eines Baumes aus unterschiedlichen Gründen.
Weiterführende Informationen
W. Koch aus Stuttgart hat in den sechziger Jahren erstmals zur Wertermittlung von Gehölzen das Sachwertverfahren der Grundstückswertermittlung herangezogen. Dieses Verfahren hat der BGH im sogenannten Kastanienbaum-Urteil (BGH, Urteil vom 13.05.1975 – VI ZR 85/74) als Methode Koch bezeichnet und höchstrichterlich anerkannt.
Seitdem hat diese Methode in der Sachverständigenpraxis Verbreitung gefunden. In weiteren Entscheidungen hat der BGH das Kastanienbaum-Urteil in allen Punkten bestätigt bzw. auf die Methode Koch verwiesen (Beschluss vom 07.03.1989 – VI ZR 147/88, Urteil vom 15.10.1999 – V ZR 77/99). Die Ermittlung von Teilschäden nach der Methode Koch wurde erst mit einem Urteil vom 25.01.2013 vom BGH (V ZR 222/12) bestätigt.
Weiterhin wende ich diese Berechnungsmethode in der Schadensermittlung von Bäumen an. Das betrifft eingetretene Schäden an Bäumen, unter anderem im Zuge eines Unfalls.
Weiterführende Informationen
Hierzu erfolgt die Berechnung des eingetretenen Teilschadens mit oder ohne verbleibender Grundstückswertminderung oder die Berechnung eines Totalschadens.
Der Wert eines Baumes wird über die Herstellungskosten eines Gehölzes in der Vergangenheit berechnet. Das liegt daran, das ein Baum eine wesentlich längere Herstellungszeit hat als ein Gebäude. Die hier entstehenden Kosten sind als Investitionen aufzufassen und über den Zeitraum der Herstellungszeit zu verzinsen. Der Zinssatz wird inflationsbereinigt sowie der aktuellen Marktsituation angepasst.
Wertermittlung nach Koch
Die Methode der Berechnung nach Koch ist sehr komplex, es sei daher an dieser Stelle nur angeschnitten.
Ich führe diese Berechnungen nach der Originalmethode unter Verwendung computerunterstützter Berechnungen für Sie durch. Angebot zur Wert- und Schadensermittlung von Bäumen und Gehölzen erfragen.
Baumschutzfachliche Baubegleitung
Konflikte zwischen Baumschutz und Baustelle entstehen durch immer dichtere Bebauung des Siedlungsraumes, durch ein enges Netz aus Straßen und Wegen, Leitungen und Kabeln. Wird die baumschutzfachliche Baubegleitung von den Behörden gefordert, kann ich Ihnen dabei helfen, vorhandene Bäume im Verlauf des Bauvorhabens zu schützen und mögliche Wege im Umgang mit dem Grün auf der Baustelle zu finden.
Weiterführende Informationen
Die RAS-LP 4, DIN 18920, die Baumschutzverordnung und weitere Gesetze wie das Umweltschadensgesetz regeln das Thema, aber auch der Bau mit seinen DIN–Regeln und Vorhaben möchte durchgesetzt sein.
Mögliche Konfliktfelder sind
- Äste stören beim Kranaufbau,
- Wurzeln stören an der Bordsteinkante des Straßenbaus oder der Leitungsverlegung,
- Befahrungen in der Nähe der Bäume erzeugen Bodenverdichtung,
- Aufschüttungen, Bodenabtrag, Anfahrschäden, Grundwasserabsenkung.
Die besten Erfolge zur Wahrung beider Interessenfelder – Baum/Natur und Bauvorhaben – entstehen dann, wenn das Bauvorhaben von der Planung bis zur Fertigstellung mit der ökologischen Baubegleitung betreut wird. Deshalb: Melden Sie sich rechtzeitig!
Meine technischen Mess- und Dokumentationsgeräte …
… kommen je nach Gutachten-Anforderungen aus fachlicher und rechtlicher Sicht, je nach Defektsymptomen an den Bäumen oder je nach unterschiedlichen Veranschaulichungsmöglichkeiten zum Einsatz. Vorwiegend nutze ich: die Bohrwiderstandsmessung (RESI), den Schalltomograph, das Fraktometer II und das Videoskop.